Zensus 2022: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) Mariä Himmelfahrt
Das Bayerische Landesamt für Statistik informiert:
In bayerischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist „Mariä Himmelfahrt" (15. August) ein gesetzlicher Feiertag. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß
Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Mit dem 15. August 2025 gilt erstmals die Regelung basierend auf den Ergebnissen des Zensus 2022.
Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Gemeinde Bad Füssing mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung:
Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Bad Füssing.
Eine aktuelle Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen Mariä Himmelfahrt ab dem Jahr 2025 gesetzlicher Feiertag ist, kann ab sofort dem Internetangebot des Landesamts für Statistik unter folgendem Link entnommen werden:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php