Breitbandrichtlinie

Breitbandpate der Gemeinde Bad Füssing:

Rudolf Wasner

Tel.: 08531/975 404

Fax: 08531/975 409

breitband@badfuessing.de

 

Weitere Informationen zum Breitbandausbau und zum Förderverfahren:

Bayerisches Breitbandzentrum unter www.schnelles-internet-in-bayern.de

 

August 2022: Eigenwirtschaftlicher FTTH-Ausbau von Telekommunikationsunternehmen

Die Gemeinde Bad Füssing möchte den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet voranbringen und für eine möglichst flächendeckende Erschließung aller Haushalte sorgen.
Die Kommune ist bereit, einem etwaigen Kooperationspartner im Rahmen einer Kooperation Unterstützungsleistungen zuzusichern.
Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme.


Februar 2021: Schnelles Glasfaser-Internet im Verfahren 4 bis in die Gebäude 

Für 60 Haushalte in „Hart“, „Mitterreuthen“, „Thierham“, „Aigen“, „Würding“ und „Angloh“ wird in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Gemeinde Kirchham das schnelle Glasfaser verlegt. Die Telekom wird im Rahmen des Ausbaus 18 Kilometer Kabel verlegen und acht neue Glasfaser-Netzverteiler aufstellen. Die Anschlüsse bieten eine Geschwindigkeit von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde im Download und bis zu 500 Mbit pro Sekunde um Upload. Mit einem Baustart ist voraussichtlich in 2024 zu rechnen.


August 2018: Im Ausbaugebiet „Riedenburg-Würding-Voglöd“ wurde Vectoring aktiviert

An allen Outdoor-Standorten im Ausbaugebiet 1 in den Ortsteilen Riedenburg, Aichmühle, Würding, Schieferöd, Oberreuthen, Flickenöd und Voglöd wurde von der Telekom kürzlich Vectoring aktiviert.
Das hat zur Folge, dass sich die DSL-Leistung bei einzelnen Haushalten teilweise verdoppelt hat. 904 Haushalte können von dieser Maßnahme profitieren.
Im Ausbaugebiet stehen nun Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s im Download zur Verfügung.

 

Mai 2018: DSL-Ausbaugebiet aus dem Verfahren 2 wurde von der Telekom fertiggestellt und kann gebucht werden

Das schnelle Internet mit Übertragungsraten bis zu 200 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload steht nun auch in den Ortsteilen Aufhausen, Wendlmuth, Hilling, Hart, Teilen von Aigen, Thalham, Teilen von Irching, Holzhäuser, Wies, Eitlöd, Brandschachen, Hub, Poinzaun, Weidach, Holzhaus, Pimsöd, Schöchlöd, Zieglöd, Zwicklarn, Angering, Gögging und Teilen von Würding zur Verfügung. Sämtliche FTTC-Anschlüsse können bereits gebucht werden, es fehlen nur noch ein paar FTTH-Anschlüsse (Glasfaser bis ins Gebäude), die in der nächsten Zeit realisiert werden.

Von dieser Baumaßnahme im DSL-Ausbaugebiet profitieren insgesamt 449 Haushalte. Im Erschließungsgebiet verfügen damit über den FTTC-Ausbau 33 Gebäude über mindestens 50 Mbit/s im Download und 189 Gebäude über mindestens 30 Mbit/s. 28 Gebäude können sogar über FTTH vorsorgt werden, dabei ist ein Download bis zu 200 Mbit/s möglich.

Der Gemeinde kostet diese Maßnahme rund 650.000 Euro. Vom Freistaat Bayern erhält sie jedoch eine Fördersumme in Höhe 80 % und vom Landkreis kommen weitere 10 % hinzu.

Damit die Haushalte die neuen schnellen Verbindungen nutzen können, müssen sie sich an einen DSL-Anbieter wenden. Vorher sollte man sich notieren, welcher DSL-Router bereits verwendet wird. Der Anbieter kann dann feststellen, ob dieser Router für das neue VDSL geeignet ist oder ob eine Neuanschaffung erforderlich ist.

Ein DSL-Geschwindigkeitstest bei einem alten und noch nicht umgestellten Anschluss hat keinerlei Aussagekraft über die zur Verfügung stehende DSL-Leistung. Dies kann beim neuen Provider ermittelt werden.

Wege zur Breitbandrichtlinie II

Die schnelle Anbindung an das Internet ist ein bedeutender Standortfaktor. Die Verfügbarkeit breitbandiger Internetzugänge ist damit ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit für die Kommunen sowie für Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. Gerade in dünn besiedelten ländlichen Gebieten können aber Breitbanddienste nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten oder aufgrund technischer Restriktionen nicht hinreichend zur Verfügung gestellt werden. Um die Breitbandversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten zu verbessern, fördert der Freistaat Bayern die zur Herstellung einer bedarfsgerechten Breitbandinfrastruktur notwendigen Investitionen.

 

Durch die am 02.12.2012 erstmalig rechtskräftig gewordene Breitbandrichtlinie II sollte der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzwerken in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream gefördert werden (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze). Damit sollten die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandorte gesteigert werden. Die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream sollten ein gewünschter Nebeneffekt sein.


Am 10.07.2014 ist die neue Breitbandrichtlinie II in Kraft getreten, bei der mit einem Finanzvolumen von 1,5 Milliarden Euro eines der größten bayerischen Förderprogramme gestartet wurde. Durch die besonders auf den ländlichen Raum abgestimmte neue Breitbandstrategie sollen folgende Ziele erreicht werden: Einfacheres Verfahren, mehr Förderung und bessere Beratung.


Neuerungen für die Gemeinde Bad Füssing:

  • Das gesamte Verfahren wurde nun von ehemals 19 Schritten auf nur noch 9 Schritte reduziert und die durchschnittliche Laufzeit wurde damit von ehemals 13 Monaten auf 8 Monate verkürzt.
  • Die bisherige Beschränkung auf Kumulations- und Gewerbegebiete ist vollständig weggefallen und die Förderung erfolgt jetzt unabhängig vom Gebietscharakter. Die Gemeinde kann damit die betroffenen Gebiete freier festlegen.
  • Mit der neuen Richtlinie erhält die Gemeinde einen Fördersatz von 80 Prozent bei einem Förderhöchstbetrag von insgesamt 860.000 Euro, anstatt bisher 500.000 Euro.

Verfahren I: Kumulationsgebiet "Riedenburg-Würding-Voglöd"

1. Bedarfsermittlung - Anfrage

Mit dem neuen Förderprogramm „Breitbandrichtlinie II“ strebt der Freistaat Bayern einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (DSL) in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt den Kommunen hierfür einen staatlichen Zuschuss.

 

Die Gemeinde Bad Füssing hat für diesen Zweck ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte als Kumulationsgebiet definiert und umfasst Hausanschlüsse aus den Ortsteilen Riedenburg, Aichmühle, Würding, Schieferöd, Oberreuthen, Flickenöd und Voglöd.

 

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze), zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmern im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

 

Im Rahmen des Förderverfahrens nach der Breitbandrichtline II hat die Gemeinde Bad Füssing den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen, der Versand ist am 22.10.2013 erfolgt. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung. Die ausgefüllten Fragebögen müssen spätestens bis zum 05.12.2013 im Rathaus eingegangen sein. Das Informationsblatt zum DSL-Speedtest soll bei der Ermittlung der tatsächlichen Download- und Upload-Geschwindigkeit behilflich sein.

2. Bedarfsermittlung - Ergebnis

Die Gemeinde Bad Füssing hat für das ausgewiesene Kumulationsgebiet eine Ist-Analyse (aktuelle Versorgung) durchgeführt, die auf Grundlage des Breitbandatlas sowie zur Verfügung stehender Breitbandinformationen erfasst wurde. Bei der Prüfung der kabelgebundenen Versorgung wurde ermittelt, dass teilweise eine Grundversorgung von mindestens 2 MBit/s gegeben ist.

Ende Oktober 2013 wurde allen Unternehmern im Erschließungsgebiet zur Ermittlung des individuellen Breitbandbedarfs (Bedarfsanalyse/Versorgungsbedarf) ein Fragebogen zugesandt. Bis Anfang Dezember 2013 sind insgesamt 76 Fragebögen fristgerecht bei der Gemeinde eingegangen. Für 6 Unternehmen liegt ein begründeter Versorgungsbedarf von mindestens 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload vor.

3. Markterkundung – Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

 

Die Gemeinde Bad Füssing hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass sechs Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Kumulationsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.  

Kumulationsgebiet_Riedenburg_Wuerding_Vogloed.pdf


Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Bad Füssing ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

 

Die Gemeinde Bad Füssing bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 14.03.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage des Marktes kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde Bad Füssing mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage der Gemeinde Bad Füssing veröffentlicht.

Gemeinde Bad Füssing

 

4. Markterkundung - Ergebnis

Die Gemeinde Bad Füssing hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie durchgeführt. Das Ergebnis ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Markterkundung_Ergebnis_.pdf als PDF zum Download

5. Vorabregulierung - Ergebnis

Die Gemeinde Bad Füssing hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie, Ziffer 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann. Das Ergebnis ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Vorabregulierung_Ergebnis.pdf als PDF zum Download

Die Gemeinde Bad Füssing hat weiterhin eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird nachfolgend veröffentlicht.

6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Die Gemeinde Bad Füssing führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Kumulationsgebiet Riedenburg-Würding-Voglöd im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.

7. Auswahlverfahren - Ergebnis

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Bad Füssing definierten Erschließungsgebiet

Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahme-
wettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen bei der Gemeinde innerhalb der Angebotsfrist zwei Angebote ein. Auf Grundlage der vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Gemeinderat am 24.12.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen. Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß Breitbandrichtlinie.

8. Zuwendungsbescheid

Am 02.02.2015 erhielt Bürgermeister Alois Brundobler in Nürnberg aus der Hand von Staatsminister Dr. Markus Söder den Förderbescheid für die Breitbanderschließung im Kumulationsgebiet "Riedenburg-Würding-Voglöd". Die Fördersumme für die Gemeinde Bad Füssing beträgt insgesamt 273.024,00 Euro.

 

9. Kooperationsvertrag

Die Gemeinde Bad Füssing hat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vor Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Telekom Deutschland GmbH den endgültigen Entwurf des Vertrages übermittelt. Die Stellungnahme ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Am 16.02.2015 wurde der Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für den Aufbau des NGA-Netzes im Kumulationsgebiet "Riedenburg-Würding-Voglöd" (Ortsteile Riedenburg, Aichmühle, Würding, Schieferöd, Oberreuthen, Flickenöd und Voglöd) unterzeichnet.

Damit können voraussichlich ab Frühjahr 2016 insgesamt 904 Haushalte zwischen Riedenburg und Gögging schnelleres Internet mit Geschwindigkeiten bis zu 51,3 Mbit/s nutzen.
Alle Haushalte innerhalb des Kumulations- bzw. Erschließungsgebiets verfügen dann über eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Download und 2,7 Mbit/s im Upload. Bei einzelnen Haushalten kann die Bandbreite bis zu 51,3 MBit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload reichen.
Die Ortsteile Gögging, Mitter- und Unterreuthen sowie Teile der Gögginger Straße  in Würding im Ortsvorwahlvereich 08538 werden vom Ausbau ebenfalls profitieren, denn die Versorgung in diesen Gebieten wird dann je nach Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger im Bereich von 2 bis 16 Mbit/s im Download liegen. In Gögging dürfte der Download nach Fertigstellung im Schnitt ca. 6 Mbit/s betragen.
Die Telekom wird im Rahmen der Arbeiten ein sog. FTTC-Netz aufbauen (Fibre To The Curb = Verbindung der Kabelverzweiger über Glasfaserkabel), bei dem insgesamt über 4.500 Meter Glasfaserkabel neu verlegt werden. Die Gemeinde muss bei dieser Maßnahme keinerlei Eigenleistungen erbringen.

 

10. Fördersteckbrief

Im Fördersteckbrief wird die Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BdR) dargestellt.

11. Abschließende Projektbeschreibung

 

Verfahren II - Alt

Das Verfahren II mit den ursprünglichen Kumulationsgebieten "Egglfing-Aigen" und "Gögging" wurde am 25.06.2014 gestartet.

Am 10.07.2014 ist die neue Bayerische Breitbandrichtlinie in Kraft getreten mit der Neuerung, dass die Bedarfsermittlung zukünftig nicht mehr durchgeführt werden musste. Bei laufenden Verfahren musste sie nicht abgeschlossen werden und eine Veröffentlichung der Ergebnisse war auch nicht erforderlich. Die Fortsetzung des Verfahrens erfolgte nun mit der Dokumentation der aktuellen Versorgung nach den Regeln der neuen Richtlinie in einem vorläufig definierten Erschließungsgebiet.

Am 21.11.2014 wurde der Gemeinde von der Deutschen Telekom Technik GmbH mitgeteilt, dass sie im Vorwahlbereich 08537 mit den Ortsteilen Egglfing und Aigen die vorhandene ADSL-Technik eigenwirtschaftlich auf die neueste DSL-Technik mit VDSL von bis zu 50 Mbit/s umstellen wird. Ein Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie war somit für diesen Vorwahlbereich nicht mehr möglich bzw. erforderlich.

Verfahren II - Neu

Das laufende Verfahren musste wegen der Ankündigung der Telekom beendet werden und gleichzeitig wurde ein neues Verfahren gestartet. In diesem Verfahren muss zu Beginn kein konkretets Kumulationsgebiet mehr ausgewiesen werden. Das tatsächliche Ausbaugebiet, welches sich über mehrere Bereiche erstrecken kann, muss von der Gemeinde erst vor der Vergabe festgelegt werden. Nach einer Bestandsaufnahme wird sich dann zeigen, in welchen Gebieten noch ein Ausbaubedarf besteht. Das Gebiet rund um Gögging im Vorwahlbereich 08538 wird davon sicherlich betroffen sein.

Im Oktober 2014 wurde vom Landkreis Passau die "Arbeitsgemeinschaft zur gleichmäßigen Entwicklung von Breitband im Landkreis Passau" gegründet. Die Gemeinde Bad Füssing ist dieser Arbeitsgemeinschaft am 03.12.2015 beigetreten. Die Breitbandkoordinierungsstelle im Landratsamt Passau kann nun verschiedene Aufgaben der Gemeinde im laufenden Verfahren II übernehmen. Der Ausbau eines speziellen "Breitband-Servers" ist Bestandteil der neuen Organisationsstruktur.

 

Start Verfahren II

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Die Gemeinde Bad Füssing nimmt an diesem Förderprogramm teil.

Über folgenden Link können weitere Informationen zum laufenden Verfahren II abgerufen werden:
https://www.landkreis-passau.de/wirtschaft-bildung-schulen/breitband/
 

Verfahren III

Start Verfahren III (Höfebonus)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Zur Erreichung eines noch höheren Grades an Flächendeckung, insbesondere bei starker Zersiedelung, können einer Gemeinde für Bewilligungen nach der Breitbandrichtlinie ab dem 1. Juli 2017 verbesserte Förderkonditionen („Höfebonus“) gewährt werden.

Die Gemeinde Bad Füssing nimmt an diesem Förderprogramm teil.

Über folgenden Link können weitere Informationen zum laufenden Verfahren III (Höfebonus) abgerufen werden:
https://www.landkreis-passau.de/wirtschaft-bildung-schulen/breitband/?BadFuessingIII(Hoefebonus)&view=org&orgid=0837559f-24ec-4219-9450-1cfc862063ca
 

Verfahren IV

Start Verfahren IV (Höfebonus)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Zur Erreichung eines noch höheren Grades an Flächendeckung, insbesondere bei starker Zersiedelung, können einer Gemeinde für Bewilligungen nach der Breitbandrichtlinie ab dem 1. Juli 2017 verbesserte Förderkonditionen („Höfebonus“) gewährt werden.

Die Gemeinde Bad Füssing nimmt an diesem Förderprogramm teil.

Über folgenden Link können weitere Informationen zum laufenden Verfahren IV (Höfebonus) abgerufen werden:
https://www.landkreis-passau.de/wirtschaft-bildung-schulen/breitband/?BadFuessingIV(Hoefebonus)&view=org&orgid=73fbccca-fd35-48d2-b2d3-6d0046ae6011